Leistungen

Leistungen

Stadtplanung

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan gibt in groben Zügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Bodennutzung der Gemeinde/ Stadt für sämtliche Grundstücke im Gemeinde-/ Stadtgebiet vor und setzt damit den Rahmen für den aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelndem Bebauungsplan mit seinen rechtsverbindlichen Festsetzungen. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans und seiner Änderung sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Der Flächennutzungsplan sowie seine Änderung unterliegen daher der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde

Bebauungsplan
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde/ Stadt als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Fläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach Baugesetzbuch dar. Ein Bebauungsplan umfasst nur einen Teil des Gemeinde-/ Stadtgebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. 

Städtebauliche Satzungen
Neben den Bebauungsplänen gibt es im Planungsrecht daher noch als weitere städtebauliche Satzungen die die Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB sowie die Außenbereichssatzung nach § 35 BauGB.
Die Gemeinde kann gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauG bebaute Gebiete im Außenbereich als „im Zusammenhang bauten Ortsteile“ festlegen. Die „Städtebauliche Entwicklungssatzung“ soll es der Gemeinde in einfach gelagerten Fällen ermöglichen, schnell und ohne aufwändiges Verfahren Baurechte im Sinne von Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die „Städtebauliche Ergänzungssatzung“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ermöglicht die Einbeziehung einzelner Flächen im Außenbereich in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Sie soll eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs ermöglichen, das heißt, ihr Einsatz ist nur in begrenztem Umfang möglich. Die Ergänzungssatzung darf den Darstellungen des Flächennutzungsplanes aber nicht widersprechen. Die Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft steht der Satzung demgegenüber regelmäßig nicht entgegen.
Landschaftsplanung
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Grünordnungspläne
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen
  • Landschaftsbildanalysen
  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge
Umweltplanung

  • Umweltverträglichkeitsstudien
  • FFH-Verträglichkeitsstudien
  • Ökologische Fachgutachten
  • Fließgewässerkonzepte
Share by: